Gastaufnahmevertrag

Bei der Buchung stimmen Sie unserem Gastaufnahmevertrag zu. Die Parteien verpflichten sich für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Gastaufnahmevertrag tritt in Kraft, sobald wir Ihnen Ihre Buchungansfrage bestätigt haben und wir den Eingang der Anzahlung auf unser Konto bestätigen können.

  1. Der Vermieter ist verpflichtet, die jeweilige Unterkunft im nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der Bestellung bereitzustellen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft zu entrichten.
  3. Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes nicht dadurch befreit, dass er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird.
  4. Beruht die Verhinderung jedoch auf einem Grund, den der Vermieter zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts befreit.
  5. Mit Eingang der Anzahlung auf unser Bank-Konto tritt der Gastaufnahmevertrag in Kraft.